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Geprüfte Personalkauffrau (IHK)/Geprüfter Personalkaufmann (IHK)

Personalarbeit organisieren und durchführen: u. a. Gestaltung des personalwirtschaftlichen Dienstleistungsangebotes, Nutzung von Informationstechnologien, Beratung und Fachgespräche, Zeitmanagement
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen: u. a. individuelles und kollektives Arbeitsrecht, Einkommens- und Vergütungssysteme, Sozialversicherungsrecht, Personalbeschaffung
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen: u. a. Berücksichtigung von Konjunktur- und Beschäftigungspolitik, Personalbedarfsplanung, Personalcontrolling
Personal- und Organisationsentwicklung steuern: u. a. Mitarbeiterbeurteilung, Förderungsprogramme, Führungsmodelle

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